Preis: 100,00 € (MwSt. inkl.)
Wir beantragen für Sie die Genehmigung bei der Behörde – in der Stadt Karlsruhe ist diese Genehmigung „noch“ gebührenfrei.
Wir stellen die Halteverbotsschilder 4 - 5 Tage vor Umzugstermin auf und holen diese am Tag nach dem Umzug wieder ab. Sie erhalten von uns ein Aufstellprotokoll mit Angabe des Aufstelldatums, der behördlichen Vorgangsnummer und Auflistungder Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Aufstellung im Bereich der Halteverbotszone gestanden haben.
Wichtig: wir benötigen Ihren Auftrag mindestens 10 Tage vor dem Termin, um die termingerechte Aufstellung der Schilder zu gewährleisten.
Was tun, wenn trotz Halteverbotsschildern Fahrzeuge im Weg stehen?
Zuallererst: Ruhe bewahren! Sie haben zwei Möglichkeiten: Anruf beim für das jeweilige Stadtgebiet zuständigen Polizeirevier oder Anruf beim Ordnungsamt.
Die jeweiligen Rufnummern entnehmen Sie bitte dem Aufstellprotokoll. Von dort wird man versuchen, den Halter der Fahrzeuge ausfindig zu machen. Falls diese in der Nähe der Haltverbotszone wohnen, fährt ein Polizeiwagen vorbei und fordert den Fahrzeughalter auf, sein Fahrzeug zu entfernen. Falls der Halter nicht am Ort wohnt, kann das Fahrzeug abgeschleppt werden, wenn es keine andere Möglichkeit gibt.
Voraussetzung ist, dass die Halteverbotsschilder termingerecht und vorschriftsmäßig aufgestellt und beschriftet sind.
Da können Sie sich auf uns verlassen!
Halteverbote im Landkreis Karlsruhe müssen vorher schriftlich beantragt werden und sind in der Regel gebührenpflichtig. Eine einheitliche Regelung gibt es hier nicht, so dass wir Ihre Anfrage individuell bearbeiten müssen. Daher bitte Anfragen mindestens 3 Wochen vor Ereignis stellen.